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Stichwort: Whistleblower

Seitdem die Internet-Plattform Wikileaks die Möglichkeit bietet, bislang geheim gehaltene Dokumente anonym im Web zu veröffentlichen und mit Medien wie den Zeitungen New York Times und Guardian oder auch dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel kooperiert, werden Politik, Wirtschaft und Gesellschaft immer mehr mit dem Phänomen der Whistleblower konfrontiert.


Der englische Begriff “Whistleblower” bezeichnet wörtlich übersetzt jemanden, der mit der Trillerpfeife Alarm schlägt. Im übertragenen Sinn wird er verwendet für Personen, die Missstände in ihren Institutionen oder Firmen aus primär uneigennützigen Motiven aufdecken. Whistleblowing wird zunehmend als Managementthema gesehen. Das Stichwort lautet in diesem Zusammenhang: Risikokommunikation.

In Deutschland wurde Whistleblowing vor allem durch den internationalen Whistleblower-Preis bekannt, der seit 1999 von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler alle zwei Jahre verliehen wird. Brisante Dokumente aus Deutschland sind auch bei Wikileaks zu finden, seit November 2009 etwa der einst unter Verschluss gehaltene Mautvertrag zwischen der Bundesregierung und dem Betreiberkonsortium Toll Collect.

Manche stilisieren den Whistleblower zum moralischen Helden, der persönliche Nachteile in Kauf nimmt, um höherrangige Werte und Güter zu schützen. Andere sehen in ihm den Denunzianten, Geheimnisverräter oder Nestbeschmutzer, der sich illoyal gegenüber dem Arbeitgeber verhält oder – um des eigenen Vorteils willen - sogar ‘Kollegen in die Pfanne haut’.

Für Whistleblower in staatlichen Institutionen gilt generell: Die Verletzung des Dienstgeheimnisses ist strafbar. Auch Whistleblower, die etwa Korruption, Datenschutzvergehen oder Verstöße gegen Gesundheitsvorschriften in privaten Unternehmen aufdecken, genießen nicht zwangsläufig Schutz. Wer Interna verbreitet, kann abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Enthält auch nur ein Twitter-Eintrag zum Beispiel Firmeninterna, kann Tags darauf schon die berechtigte fristlose Kündigung ins Haus flattern.